Mit 14 Jahren sagte ich einmal am Frühstückstisch zu meiner Mutter: „Irgendwann einmal möchte ich Bürgermeister von Freital werden!“ Dieser Wunsch ist seit 5. Oktober 2016 Wirklichkeit geworden. Seitdem darf ich als Erster Bürgermeister der Großen Kreisstadt Freital nun mittlerweile in einer zweiten Amtszeit die Entwicklung meiner Heimatstadt mitgestalten. Seit August 2019 bin ich zudem ehrenamtlicher Kreisrat des Landkreises Sächsische Schweiz – Osterzgebirge. Bis zum Amtsantritt war ich seit Juni 2014 als Stadtrat der CDU-Fraktion aktiv, deren Vorsitz ich im November 2014 übernehmen durfte.
Mit anderen Weggefährten erklärte ich -damals als amtierender Vorsitzender des Stadtverbands- im Juni 2020 den Austritt CDU (Erklärung zum Austritt). Um uns dennoch politisch zum Wohl der Stadt zu organisieren, habe ich mit 10 weiteren Freitalern im Februar 2021 die „Konservative Mitte“ gegründet. Seitdem darf ich Vorsitzender dieser Wählervereinigung sein.
Ich bin in Freital groß geworden, bin hier zur Schule gegangen, wohne hier seit über 35 Jahren. Hier habe ich Familie, Freunde und gehe meinen Hobbys nach. Ich fühle mich in Freital wohl! Deshalb freue ich mich umso mehr, in meinem Amt Verantwortung übernehmen zu dürfen.
Die Ausgangssituation unserer Stadt ist sehr gut. Ich möchte dafür sorgen, dass wir unseren Kindern und Enkeln einmal eine Stadt übergeben, die mindestens genauso gute Finanzen und Entwicklungspotentiale bereit hält.
Aktionen außerhalb des Rathauses
„Ich bin Freitaler“ und deshalb möchte ich unsere Stadt mit ihren schönen Seiten mit verschiedenen Aktionen noch bekannter machen, so lautet das Motto. Zu diesem Zweck setzen sich die Mitglieder des „Ich bin Freitaler e.V.“, dessen Vorsitzender ich sein darf, ein. Mehr erfahren…
Das Stadtwiki Freital ist ein Mitmach-Onlinelexikon zur Stadt Freital. Mehr erfahren…
Anfragen zum Thema Corona als Kreisrat
Als Kreisrat fühle mich zur Transparenz verpflichtet, weshalb ich hier öffentlich die von mir gestellten Anfragen und die Antworten des Landrates veröffentliche. Für den Erlass der Allgemeinverfügungen (bspw. zur Quarantänepflicht) ist der Landrat verantwortlich. Als Kreisrat gehört es zu meinen Aufgaben das Handeln der Landkreisverwaltung und des Landrats zu kontrollieren. Um die Entscheidungen des Landkreises nachvollziehen zu können, habe ich konkrete Anfragen gestellt. Die Antworten zeigen, dass objektive eigene Grundlagen nicht in jedem Fall vorhanden sind. Aus diesem Grund habe ich folgende Erklärung abgegeben, da ich keine Verantwortung für die Entscheidung des Landkreises aus vorgenannten Gründen übernehmen kann:
Sollten sich weitere Kreisräte diesem Vorgehen anschließen wollen, steht Ihnen folgende Vorlage zur Verfügung:
Anfragen vom 24.11.2020 und Antworten vom 10.12.2020
Anfrage vom 24.11.2020 als PDF | Antwort vom 10.12.2020 als PDF
- Welches Alter (aufgeschlüsselt nach Geburtsjahren) haben die Landkreiseinwohner, die im Zusammenhang mit Covid-19 Betten auf der Intensivstation eines Krankenhauses belegt haben oder derzeit belegen?
- Welches Alter (aufgeschlüsselt nach Geburtsjahren) haben die Landkreiseinwohner, die im Zusammenhang mit Covid-19 Betten auf der Normalstation eines Krankenhauses belegt haben oder derzeit belegen?
- Wie hoch ist der Anteil der Landkreiseinwohner, welche im Zusammenhang mit Covid-19 ein Bett einer Intensivstation im Krankenhaus belegt haben oder derzeit belegen, und a)in einer Pflegeeinrichtung untergebracht sind, b) eine Tagespflegeeinrichtung besuchen oder c)ambulante häusliche Pflege beanspruchen? (separate Ausweisung der Anteile für a)-c) )
- Wie hoch ist der Anteil der Landkreiseinwohner, welche im Zusammenhang mit Covid-19 ein Bett einer Normalstation im Krankenhaus belegt haben oder derzeit belegen, und a) in einer Pflegeeinrichtung untergebracht sind, b) eine Tagespflegeeinrichtung besuchen oder c) ambulante häusliche Pflege beanspruchen? (separate Ausweisung der Anteile für a)-c) ) Antwort: Eine fundierte Aussage zu den von lhnen mit dem 26.11 .2020 vorgebrachten Fragen zielt auf maßgebliche statistische Erhebungen ab. Vorliegende Erfassungssysteme der Verwaltung können diese Daten mit einem vertretbaren Aufwand und ohne weitere zusätzliche Erhebungen bei den angesprochenen Einrichtungen aktuell nicht liefern. lch kann lhnen jedoch Folgendes mitteilen: Bezugnehmend auf die Fragen Nr. 1 bis Nr. 4 bestehen aktuell erste Einschränkungen bei der Versorgung von Patienten, in Bezug auf die Unterbringung im Zusammenhang mit Covid-19 Betten auf der Normalstation bzw. der Intensivstation eines Krankenhauses. Mit Stand vom 07 .12.2020 befinden sich 142 Personen in Einrichtungen im Landkreis in Krankenhäusern. Davon 25 intensiv versorgt und 117 auf Normalstation. Am 07.12.2020 waren in den Krankenhäusern im Landkreis 0 Intensivbetten und 9 Normalbetten für Covid Patienten frei. (Quelle: CARUSshare Kollaborationsplattform des Uniklinikum Dresden, Stand 06.1 2.2020, 08:54 Uhr). Das Alter der Patienten, die in den Krankenhäusern versorgt werden, wird durch die Verwaltung des Landkreises nicht erfasst.
- Wie viele auf Corona positiv getestete Landkreisbewohner zeigen Symptome? Welche Symptome sind wie häufig? Antwort: Zu der Frage Nr. 5 ist auszuführen, dass die Testung der Bürger mit dem Ziel, die Ausbreitungder Pandemie weiter einzudämmen, erfolgt. Beprobt werden insbesondere die angezeigten Kontakte von positiv getesteten Personen sofern sie die entsprechenden Symptome zeigen und dies durch einen niedergelassenen Arzt bzw. das Gesundheitsamt veranlasst wird. Die jeweiligen Symptome werden erfasst, jedoch nicht elektronisch auswertbar erhoben.
- Wie viele Kontaktpersonen der Kategorie I sind in Quarantäne gestellt worden oder befinden sich derzeit unter Quarantäne? Wie viele dieser Kontaktpersonen der Kategorie I sind durch einen Test während der Zeit der Quarantäne positiv getestet worden? Antwort: Hinsichtlich der Frage Nr. 6 betreffend, gibt jeder positiv Getestete im Rahmen der Erstermitttung durch das Gesundheitsamt seine unmittelbaren Kontaktpersonen an. Durch die Rechercheteams werden dann die jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I kontaktiert und telefonisch in häusliche Absonderung versetzt. Während der Quarantäne werden durch das Landratsamt grundsätzlich keine weiteren Beprobungen durchgeführt, wenn im weiteren Verlauf keine Symptome auftreten.
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Anfragen vom 21.12.2020 und Antworten vom 07.01.2021
Anfrage vom 21.12.2020 als PDF | Antwort vom 07.01.2021 als PDF
- Welche Daten und statistischen Erhebungen liegen der Landkreisverwaltung für die Landkreisbewohner vor, die sich in stationärer Behandlung befinden? Antwort: Die Daten von Personen in stationärer Behandlung in unserem Landkreis basieren auf der Quelle CARUSshare, der Kollaborationsplattform des Uniklinikums Dresden. In den Kliniken im Landkreis werden aufgrund der übenegionalen Zusteuerung durch die zentrale Krankenhausleitstelle Corona Dresden/Ostsachsen am Dresdner Uniklinikum Patienten aus verschiedenen Wohnorten behandelt. Eine detaillierte Auskunft, ausschließlich zu Bewohnern unseres Landkreises wird nicht übermittelt.
- Aufgrund welcher Datenlage trifft die Landkreisverwaltung Entscheidungen über der Erlass von Allgemeinverfügungen? Antwort: Die tägliche Bewertung der pandemischen Lage durch das Robert Koch-lnstitut (RKl), die Vorgaben der sächsischen Landesregierung und die Entwicklung der regionalen Infektionszahlen werden in die Entscheidungsabstimmungen einbezogen. lm Vordergrund steht der Schutz der Bevölkerung, hier insbesondere der vulnerablen Gruppen hinsichtlich der Minimierung der Kontakte.
- Welches Alter (Häufigkeit nach Geburtsjahrgang) haben a)die positiv Getesteten, b) die im Zusammenhang mit Corona Verstorbenen? Antwort: Dem Antwortschreiben liegen die entsprechenden Statistiken als Anlage 1 und 2 bei. (Antwort mit Anlagen als PDF)
- Wie viele Kontaktpersonen der Kategorie I sind in Quarantäne gestellt worden oder befinden sich derzeit unter Quarantäne? Antwort: Dem Antwortschreiben liegen die entsprechenden Statistiken als Anlage 3 bei. (Antwort mit Anlagen als PDF)
- Wie viele dieser Kontaktpersonen der Kategorie I sind durch einen Test während der Zeit der Quarantäne positiv getestet worden? (Frage Nr. 6 vom 26.11.2020) Antwort: Es kann hier keine andere Aussage als in der Antwort vom 10.12.2020 getroffen werden. Durch das Landratsamt werden dezeit während der Quarantäne keine Kontaktpersonen der Kategorie I getestet.
- Weshalb lässt sich die Quarantäne einer Kontaktperson der Kategorie I nicht durch einen negativen Corona-Test auch innerhalb von 10 Tagen verkürzen – hingegen lässt sich das Betretungsverbot in Kindertageseinrichtungen von Personen mit Symptomen durch eine ärztliche Erklärung der Unbedenklichkeit der Symptome, bspw. in Folge eines negativen Tests, verkürzen? Antwort: Die Allgemeinverfügung des Landkreises sieht, entsprechend der Hinweise des RKI’s, nur die Verkürzung auf minimal 10 Tage für Kontaktpersonen der Kategorie I vor. Bei Personen, die unter häuslicher Quarantäne stehen, ist auch der Zutritt zu Kindertageseinrichtungen nicht möglich.
- Wie begründet die Landkreisverwaltung die Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit der Quarantänemaßnahmen aller Kontaktpersonen der Kategorie I und insbesondere nach negativen Testergebnissen in Bezug auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22.03.2012 (Az 3C 16/11)? [„Die Vermutung, der Betroffene habe Krankheitserreger aufgenommen, muss naheliegen. Eine bloß entfernte Wahrscheinlichkeit genügt nicht.“] Antwort: Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG) betrift den Fall, dass die Behörde nicht in dem Einzelfall ermittelt hatte, ob ein Kontakt des Betroffenen (Ansteckungsverdächtigen) mit einer tatsächlich infizierten Person stattgefunden hat. Demgegenüber besteht gemäß der ,,Allgemeinverfügung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Absonderung von Kontaktpersonen der Kategorie I, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus- SARS-CoV-2 getestete Personen vom 17.12.2020 die Verpflichtung einer Kontaktperson der Kategorie I zur Absonderung in der Häuslichkeit nur dann, wenn tatsächlich ein (enger) Kontakt über einen Mindestzeitraum mit einer nachweislich infizierten Person (zumeist mittels telefonischer Befragung) ermittelt wurde. In diesen Fall ist die Vermutung, der Betroffene bzw. die Kontaktperson habe Krankheitserreger aufgenommen, wahrscheinlicher als das Gegenteil (vgl. Urteil BVeMG – 3 C 16/1 1, Rn 31). Negative Testergebnisse ab dem 10. Tag der Absonderung können den Quarantänezeitraum von 14 Tagen, seit dem letzten Kontakt mit der infizierten Person, abküzen. Eine frühere Testung wird von Medizinern als nicht sicher für den Ausschluss einer lnfektion erachtet. Die lnkubationszeit kann, von der Ansteckung an gerechnet, bis zu 14 Tagen andauern, wobei insbesondere am Beginn, trotz negativem Test der Kontaktperson der Kategorie l, diese dennoch infektiös sein kann. Vor dem Hintergrund einer möglichen Weitergabe des Erregers durch die (möglicherweise infizierte) Kontaktperson erscheint eine Quarantäne von zumindest 10 Tagen trotz negativem Test, angesichts des potentiell bedrohten hochwertigen Rechtsgutes Gesundhei/Leben, dennoch verhältnismäßig.
- Wie viele Betten in Krankenhäusern des Landkreises (aufgeschlüsselt in Normal- bzw. Intensivstation) sind derzeit unbelegt? Antwort: Diese Zahlen beziehen sich nur auf die Versorgungslage für SARS-CoV-2 betroffene Personen. Die tagaktuellen Belegungszahlen und verfügbaren Betten für SARS-CoV-2 Patienten im Landkreis, finden Sie jeweils in unseren täglichen Pressemitteilungen. Aussagen zu darüber hinaus zur Verfügung stehenden Betten in den Kliniken des Landkreises können unsererseits nicht getroffen werden.
- Wie viele Betten in Krankenhäusern des Landkreises (aufgeschlüsselt in Normal- bzw. Intensivstation) sind derzeit aufgrund von Personalmangel nicht belegbar?
- Wie viele Landkreisbewohner, die positiv auf Corona getestet wurden, sind in ein Krankenhaus außerhalb des Landkreises verlegt worden? Antwort: Zu diesen beiden Fragen kann von mir keine Aussage getroffen werden, da dem Landkreis diese Informationen nicht vorliegen.
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Anfragen vom 26.01.2021 und Antworten vom 02.02.2021
Anfrage vom 26.01.2021 als PDF | Antwort vom 02.02.2021 als PDF
- Weshalb wurden am 07.01.2021 geheilte/aus Quarantäne entlassene Personen als verstorben gemeldet? Antwort: Diese Frage wurde bereits in der Pressemitteilung vom 07.O1.2021, 11:00 Uhr beantwortet. Nachfolgend der Link zu der Pressemitteilung: https://www.landratsamt-pirna.de/corona-virus-aktuelle-situation-im-landkreis-saechsische-schweiz- osterzgebirge-21614.html
- Sind alle positiv getesteten Patienten der Krankenhäuser als aktuell positiv getestete Personen in der täglichen Statistik des Landkreises erfasst? Antwort: Nicht alle positiv getesteten Patienten der Krankenhäuser werden in der täglichen Statistik des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge erfasst. Die Zuordnung der positiv getesteten Patienten in den Krankenhäusern erfolgt zum jeweiligen Landkreis, in dem diese Personen ihren Wohnsitz haben.
- Welche Ursachen gibt es dafür, dass die Anzahl der aktuell positiv getesteten Personen unter der Zahl der Neuinfektionen der letzten 7 Tage liegt, obwohl deren Quarantäne länger als 7 Tage dauert? Antwort: Diese Frage wurde bereits in allen Pressemitteilungen seit dem O2.O1.2021 beantwortet. Nachfolgend der Link zu der Übersicht der Pressemitteilungen: https://www. landratsamt-pirna.de/pressemitteilungen-2021.html
- Werden Personen mit positivem Corona-Schnelltest, welcher nicht zusätzlich durch einen PCR-Test bestätigt wurde, zur Berechnung der Inzidenz und bei der Anzahl der aktuell positiv getesteten Personen berücksichtigt? Wenn ja, wie viele positiv getestete Personen wurden in die Statistik aufgrund welchen Testverfahrens aufgenommen? (Aufschlüsselung nach Tagen für das Jahr 2021) Antwort: In die Statistik des Landkreises fließen alle positiven Schnelltests ein. Das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge unterscheidet bei der Aufnahme in die Statistik nicht zwischen einem PCR-Test oder einem Schnelltest. Aus diesem Grund ist eine Aufschlüsselung nach Testverfahren für das Jahr 2021 entbehrlich.
- Welche Fehlerquoten „Corona-falsch-positiv“ haben a) PCR-Tests? b) Schnelltests? Antwort: Bei der Beantwortung der Frage verweise ich auf die FAQ des Robert Koch-lnstituts. Nachfolgend die Links, welche sowohl auf den PCR-Test als auch auf den Schnelltest eingehen:
- https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste_Diagnostik.html“>https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste_Diagnostik.html
- https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Infografik_Antigentest_PDF.pdf
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Anfragen vom 02.03.2021 und Antworten vom 17.03.2021
Anfrage vom 02.03.2021 als PDF | Antwort vom 17.03.2021 als PDF In meiner Anfrage vom 26.01.2021 habe ich folgende Frage gestellt: „Werden Personen mit positivem Corona-Schnelltest, welcher nicht zusätzlich durch einen PCR-Test bestätigt wurde, zur Berechnung der Inzidenz und bei der Anzahl der aktuell positiv getesteten Personen berücksichtigt? Wenn ja, wie viele positiv getestete Personen wurden in die Statistik aufgrund welchen Testverfahrens aufgenommen? (Aufschlüsselung nach Tagen für das Jahr 2021)“ Auf diese Frage erhielt ich folgende Antwort vom 02.02.2021: „In die Statistik des Landkreises fließen alle positiven Schnelltests ein. Das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge unterscheidet bei der Aufnahme in die Statistik nicht zwischen einem PCR-Test oder einem Schnelltest. Aus diesem Grund ist eine Aufschlüsselung nach Testverfahren für das Jahr 2021 entbehrlich.“ In der Berichterstattung der Sächsischen Zeitung vom 23.02.2021 mit dem Titel „Corona-Schnelltest positiv und was dann?“ wird berichtet, dass nach Angaben des Landratsamts die Anzahl der positiven Schnelltests mit Stand 23.02.2021 bei 169 liegt. Hierzu meine Frage: Wie lassen sich die differierenden Aussagen erklären? Antwort: Das Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hat zum Zeitpunkt 02.02.2021 bei der Aufnahme in die Statistik nicht zwischen positiven Schnelltests bzw. einem PCR-Test unterschieden. Jedoch werden durch das Robert Koch-Institut bei der Berechnung der Inzidenz pro 100.000 Einwohner die positiven Schnelltestergebnisse nicht berücksichtigt. Die Verwaltung hat aus diesem Grund die statistische Erfassung umgestellt und die positiven Ergebnisse der PCR-Tests und der Schnelltests getrennt erfasst. Weiterhin möchte ich im Zusammenhang mit der Anfrage vom 26.01.2021 und den Antworten vom 02.02.2021 darauf verweisen, dass insgesamt die Beantwortung unzureichend und mangelhaft ist. Anstatt kurzer Verweise auf bereits bekannte Pressemitteilungen erwarte ich eine ausführliche Antwort des Landratsamts. Anstelle des Einfügens von Verweisen auf Internetseiten des Robert Koch – Instituts erwarte ich, dass das Landratsamt zu den eigenen Erkenntnissen und Erfahrungen Ausführungen macht. Aus diesem Grund möchte ich die gesamten Anfragen vom 26.01.2021 erneut stellen und bitte um erneute, korrekte und ausführliche Beantwortung. Antwort: Zu den Antworten Ihrer Anfrage vom 26.01.2021 gibt es derzeit keinen weiteren Erläuterungsbedarf meinerseits.
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Anfragen vom 08.04.2021
Anfrage vom 08.04.2021 als PDF
- Wie viele Widersprüche gegen die durch den Landkreis erlassenen Allgemeinverfügungen sind eingegangen? (Anzahl je Allgemeinverfügung) In welchem Status befinden sich die Widerspruchsverfahren?
- Wie viele positive Schnelltests und Selbsttests sind bis jetzt registriert worden? Wie oft folgten darauf a) positive und b) negative Testergebnisse bei einem PCR-Test?
- Wie viele Kontaktpersonen der Kategorie I sind aufgrund der Regelungen der Allgemeinverfügung des Landkreises in Folge eines positiven Schell- oder Selbsttests, der mittels eines negativen PCR-Tests nicht bestätigt werden konnte, in Quarantäne versetzt worden? Wie lange wurden sie in Quarantäne versetzt?
- Gemäß §7 Abs. 1 Satz 5 soll die Veröffentlichung von Anfragen der Kreisräte und Antworten des Landratsamts erfolgen. Werden diese Unterlagen veröffentlicht? Wenn ja, wo sind sie auffindbar? Wenn nein, warum erfolgt keine Veröffentlichung?
- Wie alt sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt die aktuell a) positiv getesteten Personen? b) positiv getestete Patienten in Krankenhäusern / Intensivstationen im Landkreis?
- Die Gesamtkapazität der Krankenhausbetten mit Corona-Patienten lässt sich den Pressemitteilung des Landratsamts entnehmen, zusammengefasst in folgender Tabelle (siehe PDF) Hierzu ergeben sich folgende Fragen: a) Warum ändert sich die Gesamtkapazität der Intensiv- und Normalbetten so maßgeblich? b) Sind tatsächlich weniger Intensiv- und Normalbetten verfügbar? c) Wie können im Bedarfsfall die gleichen Gesamtkapazitäten des Januars erreicht werden?
- Auf die Anfrage des Kreisrats Steffen Frost fügten Sie der Antwort vom 22.03.2021 eine Übersicht der Verstorbenen nach Kalenderwoche mit Stand 14.03.2021 bei. In dieser Übersicht verzeichnet das Landratsamt in Summe 840 Verstorbene. In den Pressemitteilungen vom 14.03. werden 852 Verstorbene ausgewiesen. Wie lässt sich dieser Unterschied erklären?
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Anfragen vom 19.04.2021
Anfrage vom 19.04.2021 als PDF
- Ist das labordiagnostische Verfahren einer Polymerase-Kettenreaktion (sogenannter PCR-Test) in der Lage die Aufnahme eines vermehrungsfähigen oder übertragbaren Coronavirus und die nachfolgende Entwicklung bzw. Vermehrung im menschli-chen Organismus nachzuweisen? Falls ja, bitten wir um Vorlage mindestens eines wissenschaftlichen Beweises dieser These. Den bloßen Verweis auf eine Publikation sehen wir als unzureichend an. Darüber hinaus bitten wir um Stellungnahme einer Amtsärztin oder eines Amtsarztes des Gesundheitsamtes des Landkreises zu diesem Thema.
- Gibt es einen Nachweis darüber, dass sich geimpfte Personen nicht mehr mit Covid-19 anstecken können bzw. dass diese Personen nicht mehr als Überträger des SARS-CoV2-Virus in Frage kommen? In diesem Zusammenhang bitten wir auch um Beant-wortung der Frage, ob der Impfstatus von positiv auf das SARS-CoV2-Virus getesteten erfasst wird?
- Wie viele Anträge auf Genehmigung von Testzentren sind beim Landratsamt bisher eingegangen. Wie viele dieser Anträge wurden genehmigt? Welche Anträge wurden aus welchen Gründen abgelehnt?
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